Spenden und Zustiftungen

Nach „lieben“ ist „helfen“ das schönste Zeitwort der Welt.
Bertha von Suttner

Anna, 9: Die kleine Hexe zaubert für mich

Ihre Spende wird für laufende Projekte der Stiftung gemäß Satzung im aktuellen oder Folgejahr verwendet. Sie kann einmalig oder in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Für die dauerhafte Sicherung der Stiftungsarbeit sind Zustiftungen hilfreich. Sie erhöhen unser Stiftungsvermögen und ihre Zinsen stehen somit jährlich den Projekten zur Verfügung.

Spenden und Zustiftungen sind gleichermaßen steuerlich absetzbar. Sie erhalten von uns – unabhängig von der Zuwendungshöhe – eine Spendenbescheinigung.

Immer mehr SpenderInnen entscheiden sich, uns aus Anlass ihres Geburtstags, Familienfesten, Hochzeittags, Betriebsfeiern zu spenden. Darüber freuen wir uns sehr.

Bankverbindung:

Ott-Goebel Jugendstiftung
IBAN: DE13 6005 0101 0001 2603 37
BIC: SOLADEST600
BW Bank Stuttgart

Die Stiftung ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
(Finanzamt Stuttgart-Körperschaften, 11.10.2021, AZ 99033/34908)